Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Grundsätzliches
Diese AGB gelten für alle von BerlinBlick-Fotografie übernommenen Aufträge, soweit nicht anderes im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde. Alle Fotografien werden von BerlinBlick Fotografie digital nachbearbeitet. Die Preise verstehen sich ausschließlich für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch. Für Unternehmen und zur kommerziellen Nutzung gelten gesonderte Preise.

2 Allgemeines
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

3 Geltungsbereich
Alle Leistungen von BerlinBlick-Fotografie erfolgen nur auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Widersprechende Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der ausdrücklichen Bestätigung durch den Fotografen Jens Ochmann von BerlinBlick-Fotografie.

4 Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des UrhG zu. Die vom Fotografen erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Der Besteller eines Bildes hat laut §60 UrhG kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn diesem nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die digitalen Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet.

5 Bezahlung und Eigentum
Die bearbeiteten Bilder bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von BerlinBlick-Fotografie. Der Kunde kann entweder durch Überweisung des Rechnungsbetrags oder in bar am Tag des Shootings bezahlen. Fällige Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Feste Reservierungen von Shootingterminen sind nur verbindlich mit einer Buchung und Bezahlung des Shootingpakets bzw. mit einer Anzahlung i.H.v. 50,00 €. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Sobald das Shooting stattfindet, hat eine Honorierung zu erfolgen, da eine Leistung des Fotografen für den Kunden erbracht wurde, unabhängig davon ob der Kunde Bilddateien auswählt oder nicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen. Fällt aus Gründen, die das BerlinBlick-Fotografie nicht zu vertreten hat, ein festgebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so haben wir ein Anrecht auf mindestens 50% des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus vom BerlinBlick Fotografie nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von uns begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. Das gilt auch für gebuchte Zusatzleistungen, wie die des Visagisten. Werden Bilddateien trotz Nichteinhaltung der Bezahlungsmodalitäten verwendet, muss der Kunde mit Abmahnungen rechnen.

6 Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Termine muss schriftlich erfolgen. Feste Reservierungen von Shootingterminen sind nur verbindlich mit einer Buchung und Bezahlung des Shooting bzw. mit einer Anzahlung i.H.v. 50,00 €. Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail für die Anzahlung oder Buchung des Shootingpakets vom Fotografen erhalten hat bzw. sobald der Hochzeitsshootingvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist, hält der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Er wird für diesen Termin keine weiteren Anfragen annehmen.

6.1 Für diese Reservierung wird mindestens eine Reservierungsgebühr von  50 € bzw. bei Hochzeiten 50% des Gesamtbetrages fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail vom Fotografen. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden vom Fotografen einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Grundsätzlich werden Kunde und BerlinBlick-Fotografie sich bemühen, einen Alternativtermin zu vereinbaren. 

6.3 Die Stornierung des Shootings ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die gezahlte Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bei Hochzeitsshooting gelten die vertraglich vereinbarten Stornierungsfristen.

6.4 Bei einer Stornierung ab 13 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Ausgenommen sind Hochzeiten.

6.5 Bei einer Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren bis zu 50 Euro als Stornogebühr darauf angerechnet.

6.7 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

7 Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen, einmaligen Situationen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Der Fotograf verwahrt die Bilder sorgfältig. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.

8 Änderungen der AGB
Der Fotograf behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine Gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.

10 Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Die Rechtswahl gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

11 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll die jeweilige Bestimmung durch eine ersetzt werden, die wirksam und durchführbar ist und dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben wirksam. Diese Geschäftsbedingungen wie auch die sonstigen Beziehungen zwischen BerlinBlick-Fotografie und dem Kunden unterliegen deutschem Recht. Bei Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.